Im Zusammenspiel mit Ihnen beleuchten und berücksichtigen wir alles – sogar das Steuerliche.

…aber eben längst nicht nur das.

Ihre Ziele und Pläne, Ihren strategischen Fokus und Ihr Selbstverständnis als Unternehmer oder Privatperson beleuchten und berücksichtigen wir zu jedem Zeitpunkt der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Beratung. Dabei lassen wir uns voll und ganz darauf ein, wo Sie gerade stehen und wohin Sie möchten.
Daraus leiten wir dann die überzeugendsten Lösungen ab.

Wir in Ihrer Nähe.

Telefonisch erreichbar sind wir Montags, Dienstags und Donnerstags von 8.30 bis 15.30, Freitags bis 12 Uhr. Mittwochs arbeiten wir konzentriert an Projekten, sind aber per E-Mail erreichbar für Sie.

MICHAEL WALTER GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwaltsgesellschaft

Robert-Bosch-Str. 23
86807 Buchloe

+49 8241 91858-0

Nur zusammen schaffen wir
aus Vertrauen gemeinsame Stärke . Lösungen, die mehr als Zahlen bedeuten. eine Partnerschaft, die Ihre Ziele trägt.

Beraten & Gestalten

Und zwar meist über eine lange Zeit. So begleiten wir mehr als ein Drittel unserer Mandantschaft seit über zehn Jahren. Ob Familienunternehmerin oder Privatier, ob Wirtschaftskrise oder Corona, ob jung-dynamisch oder solide-etabliert: Der persönliche Kontakt und das stabile Miteinander zwischen Mandant und Kanzlei öffnet Türen und ermöglicht Lösungen, die das Prädikat „Beraten und Gestalten“ verdienen. Und zwar konsequent innovativ und schon seit vielen Jahren digital. Nichts weniger als das ist unser Anspruch.​ Das gefällt auch unseren Mitarbeitenden: Fast 30 Prozent sind über 15 Jahre an Bord, knapp 53 Prozent seit über zehn Jahren.

14

Teamplayer!

363

glückliche Mandanten!

Unsere Leistungen
Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

„Das Wissen jedes Einzelnen ist das Kapital der Kanzlei, deshalb wird Fortbildung bei uns großgeschrieben.“ So beschreibt das Team der Steuerkanzlei Walter, warum wir Mehrwert liefern für unsere Mandanten. Auf allen Feldern!

Über 120

Unternehmen bei der Digitalisierung von Finanz- und/oder Lohnbuchhaltung unterstützt

Best Practice

Unser Mandant wollte ein zweites Unternehmen gründen, war sich aber unsicher, ob sich die Investition steuerlich und finanziell lohnen würde. Wir haben gemeinsam die steuerlichen Rahmenbedingungen geprüft, die Finanzplanung erstellt und externe Fördermöglichkeiten hinzugezogen. Dadurch konnte er eine fundierte Entscheidung treffen – und das war der Türöffner für eine erfolgreiche Gründung, weil er von Anfang an Planungssicherheit und eine klare Strategie hatte.

Spannend ist auch dieser Fall:  Ein 45-Jähriger wollte seiner Tochter die geerbte Eigentumswohnung verschenken. Unsere Analyse und die Gespräche haben schließlich zu einer weit besseren Lösung für Vater und Tochter geführt: So wurde die Wohnung verkauft und mittels Verkäuferdarlehen bezahlt. Der Besitzübergang wurde dabei auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Vorteilhaft ist daran, dass die Renovierungskosten sofort abzugsfähig sind, auch erhöhen sich Volumen und Dauer der Abschreibungen. Die Steuervorteile für die Tochter sind essenziell: Mehr als 15.000 Euro Einkommensteuer bleiben ihr in den nächsten 5 Jahren erspart.

Auch für den Vater entstehen keine Nachteile bei der Schenkung, da er nun seiner Tochter die Kaufpreisforderung sukzessive „schenken“ kann.

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